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Steuerkanzlei Gesierich

Jobticket, E-Auto, Dienstrad: Steuererleichterungen ab 2019

Neu ab 2019: Die Überlassung eines Dienstfahrrads sowie Jobtickets (Bahn- oder Busfahrkarte, um in die Arbeit zu fahren) sind ab 2019 steuerfrei. Bisher mussten Fahrräder nach der Ein-Prozent-Regel versteuert werden und Fahrkarten kosteten 15 Prozent Pauschalsteuer. Beispiel 1: Ferdinand bekommt
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