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Steuerkanzlei Gesierich

Mitarbeiter zum Essen einladen: Wann ist das steuerfrei?

„Arbeitsessen“ sind nicht generell steuerbefreit. Laden Sie also einen Mitarbeiter zum Essen ein, ist das steuerpflichtig. Und zwar mit dem vollen Wert der Mahlzeit. Doch es gibt Ausnahmen: Mahlzeiten anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes: Spendieren Sie ein Essen, damit bestimmte Arbeiten
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