Ab 1. Januar 2019 gewährt uns der Gesetzgeber ein paar kleine Steuererleichterungen in Gestalt eines „Familienentlastungsgesetzes“. Grundfreibetrag: Dieser steigt von derzeit 9.000 Euro auf 9.168 Euro in 2019 und dann auf 9.408 Euro in 2020. Erst oberhalb dieses zu versteuernden
Am 8. Juni 2018 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes vorgelegt. Im Wesentlichen ist geplant: Das Kindergeld soll ab 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll von jetzt 2.394 in 2019 auf 2.490