Schlagwörter: Entlastung
Steuerkanzlei Gesierich
Ab 1. Januar 2019 gewährt uns der Gesetzgeber ein paar kleine Steuererleichterungen in Gestalt eines „Familienentlastungsgesetzes“. Grundfreibetrag: Dieser steigt von derzeit 9.000 Euro auf 9.168 Euro in 2019 und dann auf 9.408 Euro in 2020. Erst oberhalb dieses zu versteuernden
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Am 8. Juni 2018 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes vorgelegt. Im Wesentlichen ist geplant: Das Kindergeld soll ab 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll von jetzt 2.394 in 2019 auf 2.490
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