Schlagwörter: Erholungsbeihilfe

Steuerkanzlei Gesierich

Was gilt als 52-Euro-Kind bei der Erholungsbeihilfe?

Einmal im Jahr können Sie Ihren Mitarbeitern zum Urlaub netto folgende Beträge auszahlen: 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro pro Kind. Das kostet die Firma zusätzlich 25 Prozent pauschale Lohnsteuer, beim Mitarbeiter kommt
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