Ein Unternehmen buchte einen Kochkurs als Betriebsveranstaltung. Zwei Mitarbeiter hatten kurzfristig keine Lust mehr und kamen einfach nicht. Der Veranstalter berechnete trotzdem den vollen Preis für die gebuchten Teilnehmer. Das Finanzamt teilte die Gesamtkosten durch die tatsächlich erschienenen Teilnehmer -
Weiterlesen …