Eine Anwaltskanzlei hatte jeden Sommer im Garten eines der Partner bis zu 350 Gäste (übrigens ausschließlich Männer!) eingeladen und dafür immer so in etwa 20.000 bis 25.000 Euro ausgegeben. Das Finanzgericht hatte zunächst den Abzug der Kosten abgelehnt, weil so
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