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Steuerkanzlei Gesierich

Ein geteilter Arbeitsplatz ist als Arbeitszimmer absetzbar

Seit 20 Jahren kann man ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann absetzen, wenn man keinen normalen Arbeitsplatz hat. Wenn sich jedoch acht Arbeitnehmer drei so genannte „Poolarbeitsplätze“ teilen müssen, ist das so gut wie gar kein Arbeitsplatz, so dass man
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