Schlagwörter: Jobticket

Steuerkanzlei Gesierich

Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen ab Januar 2019!

Durch Änderungen des Einkommensteuergesetzes wurden Jobtickets zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ab 2019 von der Steuer freigestellt. (§ 3 Nr. 15 EStG) Prüfen Sie daher Folgendes: Ist bei den Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer wirklich die 15-prozentige Pauschalsteuer (noch fällig bis Ende 2018)
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Jobticket, E-Auto, Dienstrad: Steuererleichterungen ab 2019

Neu ab 2019: Die Überlassung eines Dienstfahrrads sowie Jobtickets (Bahn- oder Busfahrkarte, um in die Arbeit zu fahren) sind ab 2019 steuerfrei. Bisher mussten Fahrräder nach der Ein-Prozent-Regel versteuert werden und Fahrkarten kosteten 15 Prozent Pauschalsteuer. Beispiel 1: Ferdinand bekommt
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