Schlagwörter: Kaffe

Steuerkanzlei Gesierich

Haben Sie einen (Kaffee-)Automaten?

Falls Sie Kaffeeautomaten, Getränkeautomaten, Glücksspielautomaten oder ähnliche Automaten betreiben und berechtigt sind, das Geld aus dem Münz­einwurf zu kassieren, dann müssen Sie regelmäßig das Geld nachzählen und ein Kassenprotokoll erstellen. Das hat der Bundesfinanzhof im März festgestellt. (BFH, 20.03.17, X
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