Schlagwörter: Kaffe

Steuerkanzlei Gesierich

Haben Sie einen (Kaffee-)Automaten?

Falls Sie Kaffeeautomaten, Getränkeautomaten, Glücksspielautomaten oder ähnliche Automaten betreiben und berechtigt sind, das Geld aus dem Münz­einwurf zu kassieren, dann müssen Sie regelmäßig das Geld nachzählen und ein Kassenprotokoll erstellen. Das hat der Bundesfinanzhof im März festgestellt. (BFH, 20.03.17, X
Weiterlesen …

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich

Büro München:  Lueg ins Land 1, 80331 München

Büro Gilching:    Römerstr. 14, 82205 Gilching

Telefon 08105 / 77 82 70