Schlagwörter: Kaffee

Steuerkanzlei Gesierich

Brötchen und Kaffee sind noch kein “Frühstück”

Ein Softwareunternehmen stellte Mitarbeitern und Gästen täglich einen Korb mit etwa 150 Brötchen (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen) zur Verfügung. Außerdem stand in dem Unternehmen ein Kaffeeautomat, aus dem man sich den ganzen Tag kostenlos Kaffee herauslassen konnte. Ein Lohnsteuerprüfer
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