Das Überlassen von betrieblichen Computern, Handys, Smartphones usw. ist steuerfrei, auch soweit der Mitarbeiter diese privat nutzt (§ 3 Nr. 45 EStG). Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Es muss sich um ein betriebliches Gerät handeln. Daran denken manche nicht, und prompt
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