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Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie Ihren Lebensabend im Ausland verbringen

Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie gilt seit 2015 im Erbfall das Erbrecht des Landes, in dem man zuletzt dauerhaft gewohnt hat. Das kann zu üblen Überraschungen führen. So gibt es in Spanien z. B. kein Pflichtteilsrecht, keinen Erbverzicht und kein Berliner
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