Sie meinen, bei 450 Euro wäre bei Minijobbern Schluss? Weit gefehlt. Alle diese folgenden Leistungen kann ein Minijobber noch extra erhalten: Aufmerksamkeiten: Das können zum Beispiel Getränke, Obst oder Gebäck im Büro sein. (R 19.6 LStR)Monatskarte: Diese können Sie mit 15 Prozent
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