Den Vorsteuerabzug aus einer Eingangsrechnung bekommen Sie nur, wenn die Art der Leistung leicht und eindeutig nachprüfbar ist. Gerade kleinere Dienstleister, Freelancer und manche Handwerker schlampen hier jedoch und geben Verwendungszwecke an, bei denen ein strenger Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug streichen
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