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Steuerkanzlei Gesierich

Privates Darlehen verloren? Kapitalverlust geltend machen!

Wenn Sie privat Geld verleihen und feststeht, dass Sie das Geld nicht mehr zurückbekommen, können Sie das als Kapitalverlust absetzen. Man kann es zwar nur mit anderen Zinseinna hmen oder Dividenden verrechnen, aber immerhin! Das Bundesfinanzministerium will das zwar nicht
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