Schlagwörter: Minijober

Steuerkanzlei Gesierich

Gefährliche Falle bei Minijobbern mit Zuschlägen

Muss ein Minijobber auch nachts oder am Sonntag arbeiten, stehen ihm Zuschläge für diese Arbeit zu, die steuerfrei sind. (§ 3b EStG) Die üble Falle dabei: Hat derjenige Urlaub oder ist er krank, müssen die Zuschläge weitergezahlt werden. Dann sind
Weiterlesen …

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching