Jemand der nicht „berufsmäßig“ arbeitet, sondern nur ab und zu, kann bis zu drei Monate oder 70 Tage im Jahr sozialversicherungsfrei arbeiten. Typische Fälle: Rentner, Hausfrauen, Studenten. Achtung dabei: Die Drei-Monats- bzw. 70-Tage-Regelung gilt nur noch bis Ende 2018. Ab
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