Schlagwörter: nebenbei

Steuerkanzlei Gesierich

Geht ein Minijob noch neben einem kurzfristigen Arbeitsvertrag?

Jemand der nicht „berufsmäßig“ arbeitet, sondern nur ab und zu, kann bis zu drei Monate oder 70 Tage im Jahr sozialversicherungsfrei arbeiten. Typi­sche Fälle: Rentner, Hausfrauen, Studenten. Achtung dabei: Die Drei-Monats- bzw. 70-Tage-Regelung gilt nur noch bis Ende 2018. Ab
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