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Steuerkanzlei Gesierich

Rechnungsnummern müssen Sie nicht lückenlos vergeben

Betriebsprüfer sind schnell bei der Hand, irgendwelche angeblichen Buchführungsmängel zu finden, wegen derer man die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen kann. Rechnungsnummern nicht fortlaufend: Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass Rechnungsnummern „fortlaufend“ zu vergeben sind (§ 14 Abs. 4 Nr.
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