Wie kann man eigentlich Parteispenden steuerlich geltend machen? Grundsätzlich gilt: Bis zu 1.650 Euro (3.300 Euro bei Verheirateten) mindert die Spende zu 50 Prozent die Einkommensteuerschuld. Wenn Sie mehr spenden, können Sie den übersteigenden Teil bis maximal ebenfalls 1.650 Euro
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