Wenn ein Angehöriger durch Nachbarn oder Freunde gepflegt wird, stellt sich oft die Frage: Muss man denjenigen eigentlich bei der Sozialversicherung anmelden, wenn er Geld für seine Tätigkeit bekommt? Weiterleitung Pflegegeld = keine Anmeldung notwendig: Falls der Nachbar (Freund usw.)
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