Mit dem „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ wurde ab 2002 ein Steuerabzug zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen eingeführt. Diese Bauabzugsteuer bedeutet, dass der Auftraggeber, wenn er unternehmerisch tätig ist, 15 Prozent aus der Rechnung des Bauhandwerkers ans
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