Schlagwörter: Regelung
Steuerkanzlei Gesierich
Für kranke Mitarbeiter können Sie sich je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif 60 bis 80 Prozent des Gehalts erstatten lassen (§ 1 AAG). Das funktioniert, wenn Sie maximal 30 Arbeitnehmer haben. (Wie die Mitarbeiter-Anzahl berechnet wird, finden Sie in §
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Ab April 2017 treten neue gesetzliche Regelungen zur Leiharbeit in Kraft (Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung/AÜG). Leiharbeit muss klar benannt werden: Bisher wurden Leiharbeitsverträge oftmals als „Werkverträge“ kaschiert. Ab April muss das klar unterschieden werden. Der große Unterschied ist der,
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