Schlagwörter: Rückabwicklung

Steuerkanzlei Gesierich

Vorsicht bei der Rückabwicklung von Schenkungen

Gerade bei der vorweggenommenen Erbfolge werden Immobilien oder Betriebe oft mit Rückforderungsrechten übertragen. Wenn ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts zurückübertragen werden muss, wird die Schenkungsteuer rückwirkend erstattet (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Typische Fälle für Rückforderungen: Nichtvollzug einer
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