Schlagwörter: Schwarzarbeit

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn der Auftraggeber nichts von der Schwarzarbeit wusste

Ein Fliesenleger klagte bei einem Bauherrn ausstehende 6.000 Euro ein. Der wiederum wollte besonders clever sein und verweigerte die Zahlung, weil alles Schwarzarbeit gewesen sei. Damit sei alles nichtig, und es bestehe kein Rechtsanspruch. Schwarzarbeit liege hier vor, weil der
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