Eine Frau wurde auf Freier-Mitarbeits-Basis für einen Immobilienmakler tätig. Sie erhielt kein festes Gehalt, sondern nur eine Erfolgsprovision, wenn aufgrund ihrer Tätigkeit tatsächlich ein Immobiliengeschäft abgeschlossen wurde. Nach außen trat sie allerdings nicht als Selbständige auf, sondern immer nur unter
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