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Steuerkanzlei Gesierich

Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig

Gerade im Baubereich wird mit Rechnungen oft geschlampt und es finden sich Leistungsangaben wie „Fliesenarbeiten 2.000 Euro“ oder „Gerüst aufgestellt 8.000 Euro“. Solche pauschalen, dürftigen Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Deshalb: Tun Sie so etwas Ihren Kunden nicht an und
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