Sie meinen, Sie könnten aufatmen, weil Ihr wackliger Kunde die lange überfälligen Rechnungen nun doch endlich gezahlt hat? Weit gefehlt. Wenn er dann trotzdem Insolvenz anmeldet, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen wegen „inkongruenter Deckung“ anfechten (§§ 130 ff. InsO). Drei
Weiterlesen …