Eigentlich können Arbeitnehmer Unfallkosten mit dem Privatauto auf dem Weg in die Arbeit nicht extra absetzen. Die Finanzverwaltung lässt jedoch Gnade vor Recht ergehen: „Aus Billigkeitsgründen wird es von der Verwaltung ausnahmsweise jedoch nicht beanstandet, wenn Aufwendungen für die Beseitigung
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