Schlagwörter: Verbilligt

Steuerkanzlei Gesierich

Verbilligte Vermietung in der Familie spart Steuern

Vermieten Sie Ihren Kindern (Eltern, Geschwister usw.) verbilligt Wohnraum, können Sie trotzdem die vollen Abschreibungen und Schuldzinsen gegenrechnen, solange Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete verlangen. Beispiel: Der Vater vermietet seiner Tochter eine 50-Quadratmeter-Wohnung. Ortsüblich wären 13 Euro, also
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