Schlagwörter: Verfassung

Steuerkanzlei Gesierich

Finanzamts-Zinssatz ist verfassungsgemäß – aber nur bis 2013

Sie müssen ans Finanzamt sechs Prozent Zinsen pro Jahr zahlen, wenn Sie für alte Steuerjahre Steuern nachzahlen müssen. Den gleichen Zinssatz bekommen Sie fairerweise auch, wenn Sie Steuererstattungen erhalten. Manche hatten argumentiert, dass dieser Zinssatz in der heutigen Zeit unangemessen
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