Schlagwörter: Verfassungswidrig

Steuerkanzlei Gesierich

Steuer-Nachzahlungszinsen nur noch vorläufig

Wenn Sie Steuern nachzahlen müssen für alte Steuerjahre, die schon länger als 15 Monate vorüber sind (also Steuerjahr 2017 und frühere Jahre,) müssen Sie pro Jahr sechs Prozent Nachzahlungszinsen zahlen. Diese Höhe des Zinssatzes ist in der heutigen Zeit verfassungswidrig.
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Nachzahlungszinsen von sechs Prozent verfassungswidrig

Müssen Sie für alte Jahre Steuern nachzahlen, verlangt das Finanzamt zu­sätzlich zur Nachzahlung sechs Prozent Strafzinsen pro Jahr. Dieser Zinssatz war vielleicht früher angemessen, er ist es heute aber nicht mehr. Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs bestehen im Hinblick
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