Betriebsprüfer sind schnell bei der Hand, irgendwelche angeblichen Buchführungsmängel zu finden, wegen derer man die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen kann. Rechnungsnummern nicht fortlaufend: Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass Rechnungsnummern „fortlaufend“ zu vergeben sind (§ 14 Abs. 4 Nr.
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