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Steuerkanzlei Gesierich

Videobeweis jetzt auch bei der Betriebsprüfung

Einen Videobeweis der etwas anderen Art hat das Finanzgericht Hamburg für ordnungsgemäß erklärt. In dem konkreten Fall hatte der Betriebsprüfer auf Aufnahmen einer Überwachungskamera eines Döner-Imbisses gesehen, dass viele Umsätze nicht in die Kasse eingetippt wurden. Bareinnahmen wurden vom Personal
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