Einen Videobeweis der etwas anderen Art hat das Finanzgericht Hamburg für ordnungsgemäß erklärt. In dem konkreten Fall hatte der Betriebsprüfer auf Aufnahmen einer Überwachungskamera eines Döner-Imbisses gesehen, dass viele Umsätze nicht in die Kasse eingetippt wurden. Bareinnahmen wurden vom Personal
Weiterlesen …