Schlagwörter: VW BUS

Steuerkanzlei Gesierich

Keine Steuer für VW-Bus mit verblechter Ladefläche

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass ein VW-Bus mit verblechter Ladefläche keine Steuer für die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel kostet. Dieses Urteil ist keine große Überraschung, denn schon früher wurde festgestellt, dass solche Fahrzeuge typischerweise nicht privat genutzt werden. Das
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