Wenn jemand einen Dienstwagen privat nutzt und ein Fahrtenbuch führt, dann werden ihm die Gesamtkosten des Autos entsprechend seinem Privatnutzungsanteil zugerechnet. Beispiel: Die Gesamtkosten des Autos betragen im Jahr 10.000 Euro, die Privatnutzung 20 Prozent. Dann sind zu versteuern: 2.000
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