Unternehmer können eine „Teilwertabschreibung“ vornehmen, wenn der Teilwert (= Verkehrswert) eines Wirtschaftsguts dauerhaft unter den Buchwert sinkt. Schon in der 2015er-Bilanz wollten Unternehmer Sonderabschreibungen auf VW-Geschäftswagen ansetzen, weil diese Autos wegen der manipulierten Abgassoftware schwerer verkäuflich waren. In einer Pressemitteilung
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