Schlagwörter: Wertzuwachs

Steuerkanzlei Gesierich

Wertzuwachs bei alten Investmentfonds: ab 2018 Besteuerung

Früher gab es einmal bei Wertpapieren eine einjährige Spekulationsfrist. Verkäufe nach Ablauf von zwölf Monaten waren steuerfrei. Das sollte unbegrenzt für alle Wertpapiere weiter gelten, die man vor 2009 gekauft hat. Bei Aktien und Rentenpapieren wird daran auch nicht gerüttelt,
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