Verbuchung und Abstimmung der Lohn-Buchungen

Verbuchung und Abstimmung der Lohn-Buchungen

Falls Sie die Kanzlei Gesierich nicht nur mit den Lohnabrechnungen, sondern auch mit auch mit der Finanzbuchhaltung beauftragen, verbuchen wir jeden Monat die Lohnbuchungen und stimmen es ab.

Was heißt das konkret? Jeden Monat müssen alle Aufwandsbuchungen und Verbindlichkeits-Buchungen auf Null aufgehen. So prüfen wir für Sie, ob keine Krankenkasse zu viel abbucht, ob alle Ansprüche auf Aufwendungsersatz bei Krankheit von Mitarbeitern erfüllt wurden und ob alle Gehälter bezahlt wurden. Oder wurde gar zu viel ausbezahlt?

So etwas kann vorkommen, wenn zum Beispiel Vorschüsse im Betrieb bar bezahlt werden und keine Meldung an uns erfolgt, dass das beim Gehalt wieder abgezogen werden muss.

Keine Sorge: Wir nehmen Ihnen diese Last ab und stellen jeden Monat sichern, dass keiner zu viel bekommt, wenn Sie die Lohn- und Finanzbuchhaltung (Link!) auf die Kanzlei Gesierich auslagern.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching