Archiv: 6. Nov 2018

Steuerkanzlei Gesierich

Kurzfristige Aushilfen: Nun dauerhaft drei Monate/70 Tage

Aushilfen, die maximal drei Monate arbeiten, können Sie sozialversicherungsfrei beschäftigen. Früher galt hier eine Zwei-Monats-, bzw. 50-Tage-Frist. Zu dieser sollte ab 2019 wieder zurückgekehrt werden. Das soll nun durch eine Gesetzesänderung verhindert werden. Dann bliebe es dauerhaft bei der Drei-Monats-
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