Kein Vorsteuerabzug aus Abrisskosten Wenn Sie einen Gewerbebau errichten, haben Sie den Vorsteuerabzug. Wenn Sie Wohnungen bauen, dann nicht. Wie ist es aber, wenn man einen umsatzsteuerpflichtig genutzten Industriebau abreißt, um dann ein Wohnhaus aufzubauen? Ein Unternehmer verlangte den Vorsteuerabzug
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