Der Gesetzgeber hat die Kleinbetragsgrenze, bis zu der man keine adressierte Rechnung braucht, 2017 auf 250 Euro angehoben. Die Bewirtungsrechnungen hat er vergessen. Dort gilt immer noch die 150-Euro-Grenze. Das heißt: Bewirten Sie Geschäftspartner und kostet das mehr als 150
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