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Steuerkanzlei Gesierich

Gilt bei Bewirtungen immer noch die 150-Euro-Grenze?

Der Gesetzgeber hat die Kleinbetragsgrenze, bis zu der man keine adressierte Rechnung braucht, 2017 auf 250 Euro angehoben. Die Bewirtungsrechnungen hat er vergessen. Dort gilt immer noch die 150-Euro-Grenze. Das heißt: Bewirten Sie Geschäftspartner und kostet das mehr als 150
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Rechnungen bis 150 Euro: besser keine Anschrift aufnehmen

Rechnungen über 150 Euro müssen den Empfängernamen tragen, um die Vorsteuer daraus zu bekommen. Manchmal kommt es aber vor, dass ein Mitarbeiter etwas für die Firma einkauft und dann auf der Rechnung der Name des Mitarbeiters steht oder der eines
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