Ein selbst genutztes Haus kann man ohne Beachten der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Viele Experten waren der Meinung, dass das auch für selbstgenutzte Ferienhäuser oder Zweitwohnungen gilt. Aber: Ein aktuelles Urteil stellt das infrage und will einen Verkaufsgewinn bei Ferienwohnungen
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