Schlagwörter: 2013
Steuerkanzlei Gesierich
Falls Sie auf Krankheitskosten sitzen bleiben, die Ihre Krankenkasse nicht bezahlt, können Sie das als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen. Das Finanzamt rechnet allerdings eine sogenannte „zumutbare Belastung“ dagegen. Wie hoch diese ist, hängt von der Anzahl der Kinder und vom Einkommen
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Sie müssen ans Finanzamt sechs Prozent Zinsen pro Jahr zahlen, wenn Sie für alte Steuerjahre Steuern nachzahlen müssen. Den gleichen Zinssatz bekommen Sie fairerweise auch, wenn Sie Steuererstattungen erhalten. Manche hatten argumentiert, dass dieser Zinssatz in der heutigen Zeit unangemessen
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