Schlagwörter: 2013

Steuerkanzlei Gesierich

Haben Sie zwischen 2013 und 2018 Arztkosten selbst bezahlt?

Falls Sie auf Krankheitskosten sitzen bleiben, die Ihre Krankenkasse nicht bezahlt, können Sie das als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen. Das Finanzamt rechnet allerdings eine sogenannte „zumutbare Belastung“ dagegen. Wie hoch diese ist, hängt von der Anzahl der Kinder und vom Einkommen
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Finanzamts-Zinssatz ist verfassungsgemäß – aber nur bis 2013

Sie müssen ans Finanzamt sechs Prozent Zinsen pro Jahr zahlen, wenn Sie für alte Steuerjahre Steuern nachzahlen müssen. Den gleichen Zinssatz bekommen Sie fairerweise auch, wenn Sie Steuererstattungen erhalten. Manche hatten argumentiert, dass dieser Zinssatz in der heutigen Zeit unangemessen
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching