Das Mindestlohngesetz gilt erst seit 1. Januar 2015. Seit dem 1. August 2015 wurden Angehörige von der Aufzeichnungspflicht befreit. Dennoch sagen manche Prüfer: „Arbeitszeitnachweise für Minijobber waren schon immer zu führen! Und diese Nachweise müssen auch für Angehörige geführt werden
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