Schlagwörter: 25 Prozent
Steuerkanzlei Gesierich
Angenommen, ein Geschäftspartner bietet Ihnen an, sich an einem Geschäft zu beteiligen. Sie vereinbaren, dass Sie ihm Geld leihen und wenn das Geschäft mit Gewinn abgeschlossen ist, schicken Sie ihm eine Rechnung. Dann zahlen Sie darauf normalerweise den Spitzensteuersatz. Sie
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Forschen Sie oder entwickeln Sie eigene Verfahren oder Patente? Dann können Sie – falls das Gesetz so kommt, wovon auszugehen ist – ab 2020 eine steuerfreie 25-prozentige Forschungszulage bekommen. Begünstigt sind die 1,2-fachen Gehälter der Mitarbeiter, die mit dem Forschungsprojekt
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