Schlagwörter: 31. Mai

Steuerkanzlei Gesierich

Denken Sie an die Frist 31. Mai für den Vorsteuerabzug

Nutzen Sie eine Sache, zum Beispiel ein Auto oder eine Fotovoltaikanlage,  gemischt betrieblich und privat, haben Sie die Wahl, ob Sie sie zum Unternehmensvermögen erklären oder nicht. Bei betrieblichen Gegenständen ist die Frist „31. Mai“ für die umsatzsteuerliche Zuordnung meistens
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