2018 wurde die GWG-Grenze auf 800 Euro erhöht. Eigentlich gibt es seitdem kaum noch einen Grund, die GWG-Sammelposten-Methode zu benutzen. Denn man muss sich ja entscheiden: Entweder GWGs bis 800 Euro sofort abschreiben, dann aber alle Wirtschaftsgüter über 800 Euro
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