Wenn Sie neuen Wohnraum schaffen (Bauantrag zwischen September 2018 und Dezember 2021), können Sie dafür vier Jahre lang zusätzlich zur normalen Abschreibung fünf Prozent Sonderabschreibungen absetzen. Die Baukosten dürfen maximal 3.000 Euro pro m² betragen, die Abschreibungen werden aber maximal
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