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Steuerkanzlei Gesierich

Lieferscheine, Rechnungen & Co: Diese Erleichterungen gibt’s

Kernpunkte des zweiten „Bürokratieentlastungsgesetz“, das der Bundestag im April beschlossen und dem im Mai auch der Bundesrat zugestimmt hat, sind dies: Lohnsteueranmeldung: Anhebung der oberen Grenze zur vierteljährlichen Abgabe von Lohnsteuer­anmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro. Wer also pro Jahr
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