Ab 2020 sollen bei Registrierkassen die Zügel angezogen werden: Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, der muss eines nutzen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung. Es wird eine „Kassen-Nachschau“ eingeführt und Verstöße werden sanktioniert. Durch diese gesetzlichen Änderungen soll künftig Folgendes nicht mehr
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